Werbegeschenke, Modeveranstaltungen, Geschenke für Geschäftspartner, Werbeartikel, Verpflegungsaufwand und viele andere Aufwendungen dieser Art werden in Italien unter dem Begriff "spese di rappresentanza" zusammengefasst. Die Neuregelung für diese Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit (PR) sind bereits für das Geschäftsjahr 2008 anzuwenden.
Es handelt sich dabei natürlich um Aufwendungen, welche mit den Werbezielen, PR-Maßnahmen zur Image- und Kundenpflege, wie Firmenfeiern, Veranstaltungen zur Eröffnung von Niederlassungen, Werbeireisen für Kunden und andere den Kunden kostenlos zur Verfügung gestellte Güter und Dienstleistungen.
Steuerlich absetzbar sind diese Aufwendungen allerdings nur im Ausmaß von
1,3 Prozent vom Umsatz bis 10 Millionen Euro Jahreserträge. von
0,5 Prozent vom Umsatz zwischen 10 und 50 Millionen und von
0,1 Prozent über 50 Millionen Euro.
Die diesbezügliche Mehrwertsteuer ist nur für Werbegeschenke bis zu einem Wert von 25,82 Euro als Vorsteuer abzugsfähig.
Diese Begrenzungen gelten hingegen nicht für Werbegeschenke im Wert von höchstens 50 €uro brutto, die immer voll abzugfähig bleiben genau so wie Reise-, Verpflegungs- und Beherbergungsaufwendungen für Kunden und mögliche Kunden des Unternehmens, die im Zusammenhang mit Messen und ähnlichen Veranstaltungen sowie bei Betriebsbesichtigungen anfallen. die allerding genau aufgeschlüsselt werden müssen.
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