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20% Steuerabzug auf Pkw- und 40% der Mehrwertsteuer sind abziehbar

Die Absetzbarkeit der Mehrwertssteuer für den Ankauf, das Leasing, den Verleih, den Treibstoff und für die Instandhaltung von Pkws wird auf 40 % festgesetzt. Die Abzugssperre für die direkten Steuern, unabhängig davon ob der Pkw gekauft, geleast oder gemietet wird, ist ab dem Jahr 2013 auf 20 % reduziert worden.