Energiesparmassnahmen können bis zu 30 % der anerkannten Kosten durch einen Landesbeitrag bezuschusst werden.
Der restliche Betrag der Energiesparmassnahmen ist zu 55 % steuerlich begünstigt, dh. dass dieser Betrag kann in 3 Jahren steuerlich abgesetzt werden kann, wenn innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten ein diesbezüglicher Antrag an die staatliche Energiebehöre gestellt wird. Diese Massnahmen gelten vorläufig bis 30.06.2013.
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